Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

§1 Geltungsbereich

  1. Für alle Verträge zwischen Geschäftskunden und der placemind UG (haftungsbeschränkt) i.L., Eulerstraße 22, 13357 Berlin (nachfolgend "placemind" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftskunden sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit placemind in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
  2. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge und alle anderen künftig geschlossenen Verträge zwischen den Vertragsparteien, ohne dass placemind in jedem Einzelfall wieder auf ihre Geltung hinweisen muss.
  3. Placemind ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Über die beabsichtigten Änderungen wird placemind den Kunden rechtzeitig per E-Mail oder postalisch informieren. Sofern seitens des Kunden innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen der AGB als angenommen. Über das Widerspruchsrecht sowie über Rechtsfolgen des Fristablaufs wird placemind in der Benachrichtigung hinweisen.

§2 Leistungen von placemind

  1. Placemind erbringt Kaufvertrags-, Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen der Planung, Beratung, Auswertung, Bewertung, Gestaltung und Umsetzung von Werbung in den Neuen Medien. Art und Umfang der erbrachten Leistung bzw. der gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den technischen Leistungsbeschreibungen von placemind.
  2. Die von placemind geschuldeten Leistungen werden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Ein konkreter Erfolg wird jedoch von placemind nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wird; das gilt auch dann, wenn einzelne von placemind erbrachte Leistungen durch Gegenzeichnen von Leistungsprotokollen, Stundenzetteln oder sonstigen Leistungsbestätigungen vom Kunden abgenommen bzw. bestätigt werden.
  3. Die Prüfung von Rechtsfragen ist keine Leistung von placemind.
  4. Der Eintritt des Verzugs von placemind mit der Leistungserbringung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, placemind bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern und insbesondere sämtliche hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird auf Umstände, die placemind unbekannt und für die Leistungserbringung relevant sind, unaufgefordert hinweisen. Der Kunde ist gehalten, die Rechtskonformität der für ihn erstellten Anzeigen und sonstigen Kampagneninhalte ohne gesonderte Aufforderung zu prüfen und Verstöße gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter bzw. diesbezügliche Bedenken placemind unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle den jeweiligen Vertrag betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle den Vertrag betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Vertragszwecks jeweils notwendig sind.
  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können placemind aus diesem Grund die geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so bleibt die volle Vergütung geschuldet und der für die Leistungserbringung vereinbarte Zeitraum verlängert sich angemessen.

§4 Garantie der Rechteinhaberschaft und Rechtskonformität, Freistellung

  1. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der placemind zum Zwecke des Onlinemarketings zur Verfügung gestellten Inhalte wie insbes. Texte, Suchbegriffe (Keywords), Bilder und Fotos jeweils über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
  2. Zudem garantiert der Kunde, dass durch die Verwendung der in Absatz 1 genannten Inhalte durch placemind im Rahmen des Vertrags keine Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte, verletzt werden oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen wird.
  3. Der Kunde stellt placemind von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die gegen placemind in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser placemind unverzüglich mitzuteilen. Placemind ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Kunden hat dieser im Vorwege mit placemind abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die placemind durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

§5 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die elektronische Übermittlung, z.B. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§6 Erwerb von Nutzungsrechten

  1. placemind räumt dem Kunden an ihren zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte ein, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zweckmäßig sind.
  2. Der Kunde darf Bearbeitungen an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen von placemind nur vornehmen, wenn diese der vertragsgemäßen Nutzung und der Aktualisierung dienen. Darüber hinausgehende Änderung, Bearbeitung, Entstellung oder Verfremdung - insbesondere solche, die das Urheberpersönlichkeitsrecht oder das Geschäftsimage von placemind zu beeinträchtigen geeignet sind - sind dem Kunden nicht gestattet.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder mit ihm verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen.
  4. Soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wird, ist die genannte Rechteübertragung und -einräumung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kunden beschränkt.
  5. Ausgeschlossen von der Rechteübertragung und -einräumung nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind Rechte von placemind an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, welche das unternehmensspezifische Knowhow von placemind darstellen. An standardisierten Inhalten - also Inhalten, die nicht eigens für den Kunden angefertigt werden, sondern ihm in vorgefertigter bzw. ggf. angepasster Form überlassen werden (z.B. Vorlagen, Systemkomponenten, Bilder, Layouts, Templates, Schriften etc.) - räumt placemind dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten und fälligen Vergütung das einfache (nicht exklusive), räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke zu nutzen. Werden diese standardisierten Inhalte von Dritten bezogen, gelten deren ggf. bestehende Lizenzbedingungen, die placemind dem Kunden im Rahmen der Abrechnung übermittelt.
  6. Jede über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse bedarf der gesonderten Zustimmung von placemind.
  7. Hat placemind dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die als Patent, als Gebrauchsmuster, als Geschmacksmuster oder als Marke schutzfähig sind, eingeräumt, ist der Kunde berechtigt, ein entsprechendes Schutzrecht für seine Person bzw. Unternehmung anzumelden. Sind die eingeräumten Nutzungsrechte im Falle eines Rücktritts vom Vertrag zurückzugewähren, ist placemind berechtigt, vom Kunden die Übertragung des Schutzrechts Zug um Zug gegen die Erstattung der ihm hierfür entstandenen Kosten zu verlangen.
  8. Bedient sich placemind zur Leistungserbringung Dritter, wird sie die Nutzungsrechte an deren Arbeitsergebnissen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und entsprechend dem Kunde übertragen. Sind die Rechte im Einzelfall nicht zu erwerben oder deren Erwerb mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, wird placemind den Kunde hierüber informieren und nach seinen Weisungen verfahren. Ggf. entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§7 Referenzbelege

  1. placemind behält sich das Recht vor, an den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen an geeigneter Stelle (z.B. im Impressum einer Website) eine Urheberbenennung/ Signierung anzubringen, sofern das Präsentationsinteresse des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  2. placemind behält sich zudem vor, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise für eigene Präsentations- und Referenzzwecke, einschließlich einer Referenzliste im Internet, unter Benennung des Kunden zu verwenden und ggf. auf die Website des Kunden zu verlinken. Der Kunde räumt placemind unentgeltlich ein entsprechendes einfaches Nutzungsrecht an Inhalten ein, die mit den Arbeitsergebnissen von placemind verbunden sind, damit placemind entsprechende Eigenwerbung mit den Arbeitsergebnissen betreiben kann.

§8 Zahlungsbedingungen

  1. Alle von placemind angegebenen Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Steuern.
  2. Die an placemind zu zahlende Vergütung ist 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei placemind. Körperliche Gegenstände, die placemind in Erfüllung eines Kauf- oder Werkvertrages an den Kunden liefert, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von placemind.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Placemind ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn placemind nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von placemind durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
  5. Forderungen gegenüber placemind können nur mit Zustimmung von placemind an Dritte abgetreten werden. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

§9 Gewährleistung bei der Anwendung von Kaufvertragsrecht

  1. Erbringt placemind Leistungen an den Kunden, die dem Kaufrecht unterfallen (z.B. Verkauf von Software, Webdesign-Vertrag), ist der Kunde verpflichtet, die Produkte auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Entsprechende Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware unter konkreter Angabe des behaupteten Mangels mindestens in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber placemind zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen gegenüber placemind innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung des Mangels durch den Kunden unter konkreter Angabe des behaupteten Mangels und mindestens unter Einhaltung der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber placemind gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  2. Liegt ein Mangel vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart. Placemind ist dann verpflichtet und berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Wahl von placemind entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Kunden zu leisten.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt in Abweichung zu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Übergabe der Ware. Die gesetzliche Verjährung wird jedoch nicht beschränkt, wenn placemind dem Kunden den Mangel arglistig verschwiegen oder für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen hat oder wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann. Des Weiteren gilt die Beschränkung der Verjährung nicht bei Schäden des Kunden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, die placemind zurechenbar sind bzw. von placemind schuldhaft verursacht worden sind, sowie im Fall der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensverursachung durch placemind sowie im Fall von Regressansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen sind des Weiteren nach Maßgabe von § 12 (Haftung) beschränkt.

§10 Gewährleistung bei der Anwendung von Werkvertragsrecht

  1. Ist Gegenstand des Vertrages mit placemind ein Werk, dessen Erfolg in der Herstellung einer Sache, Wartung einer Sache, Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen liegt, kommt das Werkvertragsrecht (§§631 ff. BGB) zur Anwendung.
  2. Der Kunde ist zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet und kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
  3. Ist das Werk mangelhaft, ist placemind nach ihrer Wahl verpflichtet und berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, muss der Kunde eine weitere angemessene Frist für einen zusätzlichen Nacherfüllungsversuch setzen. Soweit die Nacherfüllung nach Ablauf dieser von dem Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde nach Fristablauf das Recht, die Vergütung zu mindern oder im Falle von erheblichen Mängeln den Vertrag zu kündigen; der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
  4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln des Werkes beträgt ein Jahr ab Abnahme des Werkes, es sei denn, placemind hat dem Kunden die Mängel des Werkes arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen. Des Weiteren gilt die Beschränkung der Verjährung nicht für Ansprüche des Kunden auf den Ersatz von Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von placemind oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von placemind beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von placemind oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von placemind beruhen; die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§11 Anwendung von Dienstvertragsrecht

  1. Erbringt placemind Leistungen für den Kunden wie insbesondere Front-End-Leistungen, Digitales Marketing, Website-Hosting, Wartung und Pflege von Software und/oder Websites, Trainings und Coaching, findet das Dienstvertragsrecht bzw. das Recht der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nach Maßgabe der §§ 675, 611 ff. BGB Anwendung.
  2. Placemind wird sich um die Erreichung des jeweils vertraglich vorausgesetzten Zweckes mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bemühen. Gewähr für die Erreichung der vom Kunden ggf. angestrebten Ergebnisse bzw. Ziele übernimmt placemind nicht.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, placemind die Aufwendungen nach Maßgabe von § 670 BGB zu erstatten, soweit diese nicht bereits durch die Vergütung abgegolten sind und sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

§12 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von placemind oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet placemind nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Haftung von placemind nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von placemind.

§13 Datenschutz, Datensicherung

  1. Der Kunde garantiert, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die placemind übermittelte personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) erhoben und verarbeitet worden sind und dass die ggf. erforderliche Einwilligungen der von der Datenverarbeitung Betroffenen vorliegen bzw. die auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung der Daten seitens placemind den Rahmen der von den Betroffenen erteilten Einwilligungen nicht überschreitet.
  2. Es obliegt dem Kunden, die Daten und Programme jeweils vor Übergabe an placemind zu sichern, um im Fall des Datenverlustes eine Wiederherstellung zu ermöglichen.

§14 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglichen oder in diesem Zusammenhang von Dritten übermittelten Informationen und Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, für die Dauer dieses Vertrages und nach der Beendigung des Vertrages geheim zu halten und sie - soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, des Weiteren nicht zu verwerten oder Unbefugten zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind insbesondere Vergütungsvereinbarungen, sowie sonstige Neben- und Sonderabreden, welche im Zusammenhang mit zu leistenden Entgelten stehen.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung in Absatz 1 gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von placemind vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Kunde solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

§15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

  1. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen placemind und dem Kunden nach Wahl von placemind Berlin oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen placemind ist in diesen Fällen jedoch Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht.
  3. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Zusätzliche Bestimmungen für Onlineanzeigen | SEA

§1 Anwendungsbereich

  1. Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde placemind mit der Schaltung von Onlineanzeigen, wie z.B. Facebook Ads und/ oder von search engine advertising (SEA) beauftragt hat.

§2 Leistungen von placemind

  1. placemind führt für den Kunden Onlineanzeigen- bzw. SEA-Kampagnen mit dem Ziel durch, die Bekanntheit des Kunden zu erhöhen und mehr Besucher für die Website des Kunden zu gewinnen.
  2. Der Ausgang der Kampagnen nach Absatz 1 hängt zum Teil von Faktoren ab, die placemind nicht beeinflussen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist.

§3 Kontroll- und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat placemind die Account-Nummer des vom Kunden eingesetzten SEA-Programms - soweit vorhanden - mitzuteilen.
  2. Vorhandene Zugangsdaten zu einem Account des Kunden übermittelt dieser an placemind, sofern es zur Vertragserfüllung erforderlich bzw. im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart ist. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, die Kontozugriffe sowie die Accountleistung regelmäßig selbstständig zu überprüfen und ggf. Backups des Kontos anzufertigen.
  3. Sofern placemind dem Kunden Reportings zur Verfügung stellt, sind diese vom Kunden unverzüglich zu überprüfen. Insbesondere hat der Kunde zu prüfen, ob die von placemind verwendeten Inhalte oder Keywords mit Bezeichnungen von Mitbewerbern (Firmen, Marken, Unternehmenskennzeichen) identisch oder verwechselbar ähnlich sind. Stellt der Kunde fest, dass die von placemind verwendeten Inhalte oder Keywords gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, hat er dies placemind unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Kunde hat das ggf. vereinbarte Budget bereitzustellen. Dem Kunden ist bewusst, dass das Budget in Abhängigkeit vom Verhalten der Suchmaschinennutzer sowie der Nachfrage nach den entsprechenden Keywords früher oder später aufgebraucht ist. Dem Kunden obliegt es dann, ein neues Budget zur Verfügung zu stellen.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass placemind Verlinkungen zur Website des Kunden sowie deren Unterseiten erstellen wird. Die Erreichbarkeit der Website hat der Kunde sicherzustellen. Sollte es zu Änderungen bei den Website-URLs kommen, hat der Kunde placemind unverzüglich darauf hinzuweisen.

Zusätzliche Bestimmungen – SEO

§1 Anwendungsbereich

  1. Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde placemind mit der Durchführung von Suchmaschinenoptimierung (SEO) beauftragt hat.

§2 Leistungen von placemind

  1. placemind überarbeitet vertragsgegenständliche Websites mit dem Ziel, die Platzierung in den organischen Suchergebnissen von Suchmaschinen zu verbessern.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass SEO einem ständigen Wandel unterliegt. Der Erfolg von SEO hängt von zum Teil nicht vorhersehbaren Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen und Maßnahmen Dritter ab, die ebenfalls SEO betreiben. Die Parteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von placemind auf der Website des Kunden veröffentlichten Inhalte zu prüfen, insbesondere ob die Inhalte gegen geltendes Rechte oder Rechte Dritter verstoßen. Stellt der Kunde hierbei Verstoße fest oder bestehen zumindest Bedenken, hat er placemind unverzüglich darauf hinzuweisen.

Stand: Januar 2016